XII ZR 88/10 02. Mai 2012 Nebenkosten
Unbestimmte Nebenkostenklausel unwirksam
Leitsatz
Eine Klausel, die den Mieter zur Zahlung “aller Nebenkosten” oder “sämtlicher Betriebskosten” ohne nähere Spezifizierung verpflichtet, ist wegen fehlender Bestimmtheit unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Die umlagefähigen Kosten müssen konkret benannt sein oder es muss auf “§2 BetrKV” verwiesen werden. “Alle Nebenkosten” reicht nicht.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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