VIII ZR 107/08 22. April 2009 Nebenkosten

Wirtschaftlichkeitsgebot bei Nebenkosten

Leitsatz

Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Bewirtschaftung das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Bedeutung für Mieter

Der Vermieter darf nicht unbegrenzt Kosten auf Sie umlegen. Überhöhte Kosten können Sie beanstanden.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

Wirtschaftlichkeit Kosten Überhöht

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