VIII ZR 254/17 10. Juli 2019 Nebenkosten

Verwaltungskosten nicht umlagefähig

Leitsatz

Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten nach §2 BetrKV und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Bedeutung für Mieter

Verwaltergebühren, Kosten für Mietinkasso oder Buchhaltung sind keine Betriebskosten - Sie müssen diese nicht zahlen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

verwaltungskosten nicht umlagefähig betriebskosten

Mietvertrag automatisch prüfen

MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.

Kostenlos testen