VIII ZR 324/14 09. Juni 2015 Kaution
Kaution getrennt anlegen
Leitsatz
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem separaten Konto (Treuhandkonto) anzulegen.
Bedeutung für Mieter
Die Kaution darf nicht auf dem privaten Konto des Vermieters liegen. Bei Insolvenz des Vermieters wäre sie sonst verloren.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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