VIII ZR 71/09 01. Juli 2009 Kaution
Kautionsrückzahlung nach Auszug
Leitsatz
Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist zur Rückzahlung der Kaution. Die Länge ist gesetzlich nicht festgelegt und im Einzelfall zu bestimmen.
Bedeutung für Mieter
Der Vermieter darf die Kaution nicht unbegrenzt einbehalten, hat aber keine feste gesetzliche Frist. Die Prüfungsfrist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (ausstehende Nebenkostenabrechnung, Schadensermittlung).
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Rückzahlung Frist Prüfung
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