VIII ZR 222/09 10. Februar 2010 Kaution

Kaution und Verjährung

Leitsatz

Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache verjähren 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung.

Bedeutung für Mieter

Nach 6 Monaten kann der Vermieter keine neuen Forderungen mehr gegen die Kaution aufrechnen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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