VIII ZR 184/23 10. Juli 2024 Kaution

Kaution und Aufrechnung bei Verjährung

Leitsatz

Vermieter können Schadensersatzforderungen wegen Schäden an der Mietsache auch nach Ablauf der Verjährungsfrist gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen.

Bedeutung für Mieter

Die Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen die Kaution bleibt möglich, wenn die Forderung vor Verjährungseintritt bereits aufrechenbar war.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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