VIII ZR 277/16 28. Februar 2018 Nebenkosten

CO2-Kosten und Heizkostenverordnung

Leitsatz

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung hat zwingenden Charakter und kann vertraglich nicht abbedungen werden.

Bedeutung für Mieter

Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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