VIII ZR 277/16 28. Februar 2018 Nebenkosten
CO2-Kosten und Heizkostenverordnung
Leitsatz
Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung hat zwingenden Charakter und kann vertraglich nicht abbedungen werden.
Bedeutung für Mieter
Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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