VIII ZR 95/14 01. Oktober 2014 Sonstiges

Energieausweis und Mietvertrag

Leitsatz

Das Fehlen eines Energieausweises bei Abschluss des Mietvertrags begründet keinen Mangel der Mietsache und berechtigt nicht zur Mietminderung.

Bedeutung für Mieter

Der fehlende Energieausweis ist ein Verstoß gegen öffentliches Recht, führt aber nicht zu zivilrechtlichen Ansprüchen des Mieters.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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