VIII ZR 289/13 09. April 2014 Sonstiges

Kleinreparaturklausel mit Höchstgrenze

Leitsatz

Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie eine Höchstgrenze pro Reparatur und eine jährliche Obergrenze enthält. Außerdem muss sie auf Gegenstände des häufigen Mieterzugriffs beschränkt sein.

Bedeutung für Mieter

Sicher wirksam: 75-100€ pro Reparatur (einzelne Gerichte akzeptieren bis 120€). Jährliche Grenze: 6-8% der Jahresmiete. Fehlt eine Grenze, ist die gesamte Klausel unwirksam. Der BGH hat seit 1992 keine neuen Grenzen festgelegt.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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