V ZR 48/23 27. September 2024 Sonstiges

Vorkaufsrecht bei Familienangehörigen

Leitsatz

Ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht eines Mieters, selbst wenn es erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter bestellt wurde.

Bedeutung für Mieter

Das Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB kann durch ein vorrangiges dingliches Vorkaufsrecht ausgehebelt werden.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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