VIII ZR 44/04 09. Februar 2005 Mietminderung
Beschränkung der Minderung auf Höhe der Instandsetzungskosten
Leitsatz
Eine Klausel, die die Mietminderung auf die Höhe der Instandsetzungskosten begrenzt, ist unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Die Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, nicht nach den Reparaturkosten. Hohe Beeinträchtigung = hohe Minderung.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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