VIII ZR 123/16 05. April 2017 Mietminderung

Lärmbelästigung durch Nachbarn

Leitsatz

Ein Mieter kann bei erheblicher Lärmbelästigung durch Nachbarn die Miete mindern, auch wenn der Vermieter den Lärm nicht selbst verursacht und nicht ohne Weiteres abstellen kann.

Bedeutung für Mieter

Der Vermieter schuldet eine ruhige Wohnung. Bei Mietminderung wegen Nachbarlärm muss er gegen den störenden Mieter vorgehen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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