VIII ZR 349/04 01. März 2006 Hausordnung
Allgemeine Ruhezeiten
Leitsatz
Formularklauseln, die übermäßig strenge Ruhezeiten festlegen (z.B. ganztägige Mittagsruhe, Nachtruhe ab 20 Uhr), sind unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Nur die Nachtruhe (22-6/7 Uhr) ist bundesgesetzlich geregelt. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es NICHT bundesweit – sie kann nur durch Hausordnung oder kommunale Verordnung festgelegt werden. Übermäßig strenge Regelungen sind unwirksam.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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