V ZB 11/98 10. September 1998 Hausordnung

Generelles Musizierverbot unwirksam

Leitsatz

Ein vollständiges Musizierverbot in der Hausordnung ist unwirksam. Musizieren in der Mietwohnung gehört zum normalen Wohngebrauch und ist im Rahmen üblicher Zeiten (2-3 Stunden täglich) zulässig.

Bedeutung für Mieter

Sie dürfen in Ihrer Wohnung musizieren - auch Klavier oder Gitarre spielen. HINWEIS: Dieses Urteil stammt aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG), wird aber als Orientierung auch im Mietrecht herangezogen. Die 2-3 Stunden sind ein Richtwert, keine feste Regel. Zumutbare zeitliche Beschränkungen sind zulässig.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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