VIII ZR 48/04 22. September 2004 Schönheitsreparaturen

"Spätestens"-Klauseln unwirksam

Leitsatz

Eine Klausel, die Schönheitsreparaturen “spätestens” nach bestimmten Fristen verlangt, ist unwirksam, da sie keine Verlängerung bei gutem Zustand ermöglicht.

Bedeutung für Mieter

Das Wort “spätestens” signalisiert dem Mieter, dass keine Abweichung möglich ist - die Klausel ist daher unwirksam.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

spätestens frist verbindlich

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