VIII ZR 185/14 18. März 2015 Schönheitsreparaturen

Starre Renovierungsfristen unwirksam

Leitsatz

Formularvertragliche Klauseln, die den Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf nach starren Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, sind unwirksam.

Bedeutung für Mieter

Klauseln wie “alle 3 Jahre Wohnräume” oder “alle 5 Jahre Bad/Küche” sind unwirksam. Die Renovierungspflicht richtet sich nach dem tatsächlichen Zustand der Wohnung.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

renovierung frist klausel

Mietvertrag automatisch prüfen

MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.

Kostenlos testen