VIII ZR 4/07 31. Oktober 2007 Untervermietung

Untervermietungsverbot ohne Zustimmung

Leitsatz

Ein formularmäßiges vollständiges Verbot der Untervermietung ohne Zustimmungserfordernis ist unwirksam. Der Mieter hat bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung.

Bedeutung für Mieter

Klauseln wie “Untervermietung ist generell verboten” sind unwirksam. Bei Bedarf (z.B. Auslandsaufenthalt, finanzielle Not) muss der Vermieter die Untervermietung erlauben.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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