VIII ZR 360/18 08. Juli 2020 Schönheitsreparaturen
Quotenabgeltungsklauseln unwirksam
Leitsatz
Formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln, die den Mieter bei Ende des Mietverhältnisses zu anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen verpflichten, sind unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Der Vermieter darf keine anteilige Kostenbeteiligung verlangen, wenn der Mieter vor Fälligkeit der nächsten Renovierung auszieht.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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