VIII ZR 316/06 12. September 2007 Schönheitsreparaturen
Endrenovierungsklausel unwirksam
Leitsatz
Eine Klausel, die den Mieter zur Renovierung bei Auszug verpflichtet unabhängig vom tatsächlichen Zustand und der letzten Renovierung, ist unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Sie müssen bei Auszug nicht renovieren, nur weil Sie ausziehen. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand der Wohnung.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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