VIII ZR 231/17 29. August 2018 Kündigung

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Leitsatz

Täuscht der Vermieter Eigenbedarf vor, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklergebühren etc.).

Bedeutung für Mieter

Wenn der Vermieter nicht einzieht oder die Wohnung weitervermietet, können Sie Schadensersatz verlangen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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