VIII ZR 107/12 22. Mai 2013 Kündigung

Eigenbedarfskündigung und Härtefall

Leitsatz

Eine Eigenbedarfskündigung kann unwirksam sein, wenn sie eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt (hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer).

Bedeutung für Mieter

Auch bei berechtigtem Eigenbedarf kann der Mieter bleiben, wenn ein Auszug unzumutbar wäre. Härtefallprüfung ist zwingend.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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