VIII ZR 107/12 22. Mai 2013 Kündigung
Eigenbedarfskündigung und Härtefall
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung kann unwirksam sein, wenn sie eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt (hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer).
Bedeutung für Mieter
Auch bei berechtigtem Eigenbedarf kann der Mieter bleiben, wenn ein Auszug unzumutbar wäre. Härtefallprüfung ist zwingend.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
eigenbedarf Härtefall sozialklausel
Weitere Urteile zu Kündigung
Mietvertrag automatisch prüfen
MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.
Kostenlos testen