VIII ZR 224/07 18. Juni 2008 Schönheitsreparaturen
Farbwahlklausel während Mietzeit unwirksam
Leitsatz
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, während der gesamten Mietdauer nur neutrale, helle oder deckende Farben zu verwenden, ist unwirksam.
Bedeutung für Mieter
Der Mieter darf seine Wohnung während der Mietzeit nach eigenem Geschmack streichen - Farbvorgaben nur bei Rückgabe zulässig.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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