VIII ZR 198/10 22. Oktober 2008 Schönheitsreparaturen

"Nur weiß"-Klausel unwirksam

Leitsatz

Die Verpflichtung, Holzwerk oder Türen nur weiß zu streichen, schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters unangemessen ein.

Bedeutung für Mieter

Eine zu enge Farbvorgabe (nur “weiß” statt “hell” oder “neutral”) macht die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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