Zurückbehaltungsrecht

Rechtliche Grundlage: § 320 BGB

Definition

Recht des Mieters, bei Mängeln einen Teil der Miete einzubehalten, um Druck auf den Vermieter auszuüben. VORSICHT: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe – die angemessene Höhe ist im Einzelfall zu bestimmen. Zu hohes Zurückbehalten kann als Zahlungsverzug gewertet werden und zur Kündigung führen!

Beispiel: Als Orientierung gilt oft das 3-5fache der monatlichen Minderung, dies ist aber keine feste Regel. Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

Rechtliche Grundlage: § 320 BGB

Beispiel

Als Orientierung gilt oft das 3-5fache der monatlichen Minderung, dies ist aber keine feste Regel. Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

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