Mietminderung
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
Definition
Recht des Mieters, bei Mängeln die Miete zu kürzen. Die Minderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. WARNUNG: Eine überhöhte oder unberechtigte Mietminderung kann zu Mietrückständen führen und eine Kündigung rechtfertigen! Die Nachzahlung heilt nur die fristlose, nicht die ordentliche Kündigung (BGH VIII ZR 106/23). Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.
Beispiel: Heizungsausfall im Winter: 20-100% Minderung möglich
Rechtliche Grundlage: § 536 BGB
Beispiel
Heizungsausfall im Winter: 20-100% Minderung möglich
minderung Kürzung recht
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