Selbstvornahme
Rechtliche Grundlage: § 536a Abs. 2 BGB
Definition
Recht des Mieters, einen Mangel selbst zu beseitigen und die Kosten vom Vermieter zu verlangen, wenn dieser trotz Fristsetzung nicht reagiert.
Beispiel: Nach erfolgloser Fristsetzung kann Mieter Handwerker beauftragen.
Rechtliche Grundlage: § 536a Abs. 2 BGB
Beispiel
Nach erfolgloser Fristsetzung kann Mieter Handwerker beauftragen.
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