Selbstvornahme

Rechtliche Grundlage: § 536a Abs. 2 BGB

Definition

Recht des Mieters, einen Mangel selbst zu beseitigen und die Kosten vom Vermieter zu verlangen, wenn dieser trotz Fristsetzung nicht reagiert.

Beispiel: Nach erfolgloser Fristsetzung kann Mieter Handwerker beauftragen.

Rechtliche Grundlage: § 536a Abs. 2 BGB

Beispiel

Nach erfolgloser Fristsetzung kann Mieter Handwerker beauftragen.

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