Mietkaution

Rechtliche Grundlage: § 551 BGB

Definition

Sicherheitsleistung des Mieters, max. 3 Monatskaltmieten. Darf in 3 Monatsraten gezahlt werden. Muss verzinst angelegt werden.

Rechtliche Grundlage: § 551 BGB

kaution sicherheit kaltmieten

Mietrecht verstehen und anwenden

MieterPro erklärt Mietrecht verständlich und hilft dir, deine Rechte als Mieter durchzusetzen.

Kostenlos testen