Mietkaution
Rechtliche Grundlage: § 551 BGB
Definition
Sicherheitsleistung des Mieters, max. 3 Monatskaltmieten. Darf in 3 Monatsraten gezahlt werden. Muss verzinst angelegt werden.
Rechtliche Grundlage: § 551 BGB
kaution sicherheit kaltmieten
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