Kautionsrückzahlung

Rechtliche Grundlage: § 551 BGB

Definition

Vermieter muss Kaution nach Mietende zurückzahlen. Er hat eine angemessene Prüfungsfrist, deren Länge gesetzlich nicht festgelegt ist und vom Einzelfall abhängt. Gerichte akzeptieren oft einige Monate, aber es gibt keine feste 3-6 Monats-Regel. Der Vermieter darf einen Teil für ausstehende Nebenkostenabrechnungen zurückhalten.

Rechtliche Grundlage: § 551 BGB

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