Miete
Wie oft darf mein Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung möglich. Zudem gilt die Kappungsgrenze: maximal 20% (in angespannten Märkten 15%) innerhalb von 3 Jahren.
Rechtliche Grundlage: § 558 BGB
Rechtliche Grundlage: § 558 BGB
Mieterhöhung kappungsgrenze vergleichsmiete
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