Miete
Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?
Grundsätzlich ja, aber der Vermieter darf zusätzlich einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen. Dieser Zuschlag ist nicht gesetzlich geregelt, sollte aber dem Wert und der Abnutzung der Möbel entsprechen. Bei Pauschalmieten ohne Ausweisung des Möblierungszuschlags greift die Mietpreisbremse voll.
mietpreisbremse Möbliert zuschlag
Verwandte Fragen
Mietrecht einfach prüfen
MieterPro analysiert deinen Mietvertrag, prüft Nebenkostenabrechnungen und berechnet Fristen automatisch.
Kostenlos testen