Kündigung

Wie kann ich einer Kündigung widersprechen?

Sie können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellt (Alter, Krankheit, Schwangerschaft, keine Ersatzwohnung). Der Widerspruch muss in Textform (Brief, E-Mail, Fax) spätestens 2 Monate vor Mietende beim Vermieter eingehen.

Tipp: Nutzen Sie unseren Musterbrief-Generator für den Widerspruch.

Rechtliche Grundlage: § 574 BGB

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Rechtliche Grundlage: § 574 BGB

widerspruch Härte sozialklausel

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