Kündigung

Darf der Vermieter bei Eigentümerwechsel kündigen?

Nein! Der berühmte Grundsatz “Kauf bricht nicht Miete” (§ 566 BGB) schützt Sie. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein. Ihr Mietvertrag läuft unverändert weiter. Nur wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf hat, kann er unter den üblichen Voraussetzungen kündigen.

Rechtliche Grundlage: § 566 BGB

Rechtliche Grundlage: § 566 BGB

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