VIII ZR 91/88 19. April 1989 Kleinreparaturen
Jahreshöchstgrenze bei Kleinreparaturen
Leitsatz
Eine Kleinreparaturklausel ohne Jahreshöchstgrenze ist unwirksam. Die Jahresgrenze sollte 6-8% der Jahresmiete nicht überschreiten.
Bedeutung für Mieter
Selbst wenn jede einzelne Reparatur unter der Grenze liegt, müssen Sie nicht unbegrenzt zahlen. Fehlt die Jahresgrenze, ist die gesamte Klausel unwirksam.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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