VIII ZR 68/19 22. Januar 2020 Kündigung
Kündigung bei Zahlungsverzug
Leitsatz
Die Nachzahlung der Mietschulden nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs heilt nur die fristlose, nicht aber eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung.
Bedeutung für Mieter
Wenn Sie Mietschulden nachzahlen, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam. Eine gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung bleibt bestehen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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