VIII ZR 36/23 27. November 2024 Mieterhöhung

Mietpreisbremse bei einfacher Modernisierung

Leitsatz

Die laut Mietpreisbremse zulässige Miethöhe darf ein Vermieter auch unter Berufung auf eine einfache Modernisierung überschreiten, selbst wenn vorvertraglich unzutreffend angegeben wurde, es handle sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

Bedeutung für Mieter

Fehlerhafte Angaben zur Art der Modernisierung führen nicht zum Ausschluss einer berechtigten Mieterhöhung. Die tatsächlich durchgeführte Modernisierung ist maßgeblich.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

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