VIII ZR 307/13 24. September 2014 Haftung
Haftung für Wasserschäden
Leitsatz
Der Vermieter haftet für Wasserschäden durch defekte Leitungen, auch wenn er von dem Defekt keine Kenntnis hatte.
Bedeutung für Mieter
Bei Wasserschäden durch Gebäudemängel muss der Vermieter den Schaden an Ihren Möbeln und Sachen ersetzen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
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