VIII ZR 211/16 10. Januar 2018 Indexmiete
Staffelmiete Mindestlaufzeit
Leitsatz
Bei einer Staffelmietvereinbarung muss die Miete mindestens für die Dauer eines Jahres unverändert bleiben, bevor die nächste Staffel wirksam wird.
Bedeutung für Mieter
Staffelmieterhöhungen im Abstand von weniger als 12 Monaten sind unwirksam. Prüfen Sie die Zeitabstände in Ihrem Vertrag.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich durch neuere Urteile geändert haben. Im Einzelfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
staffelmiete mindestlaufzeit jahresfrist Erhöhung
Weitere Urteile zu Indexmiete
Mietvertrag automatisch prüfen
MieterPro kennt 110+ BGH-Urteile und prüft deinen Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.
Kostenlos testen