Untervermietung
Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB
Definition
Bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Bei berechtigtem Interesse (z.B. finanzielle Gründe) muss Vermieter zustimmen.
Rechtliche Grundlage: § 540, 553 BGB
untermiete erlaubnis interesse
Verwandte Begriffe
Mietrecht verstehen und anwenden
MieterPro erklärt Mietrecht verständlich und hilft dir, deine Rechte als Mieter durchzusetzen.
Kostenlos testen