Sperrfrist
Rechtliche Grundlage: § 577a BGB
Definition
Nach Umwandlung in Eigentumswohnung ist Eigenbedarfskündigung für 3-10 Jahre gesperrt. Die Bundesländer können die Frist durch Rechtsverordnung auf bis zu 10 Jahre verlängern. Die konkreten Fristen variieren je nach Stadt/Gemeinde und können sich ändern.
Beispiel: In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gelten oft verlängerte Sperrfristen bis zu 10 Jahren. Aktuelle lokale Verordnungen prüfen!
Rechtliche Grundlage: § 577a BGB
Beispiel
In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gelten oft verlängerte Sperrfristen bis zu 10 Jahren. Aktuelle lokale Verordnungen prüfen!
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