Sperrfrist

Rechtliche Grundlage: § 577a BGB

Definition

Nach Umwandlung in Eigentumswohnung ist Eigenbedarfskündigung für 3-10 Jahre gesperrt. Die Bundesländer können die Frist durch Rechtsverordnung auf bis zu 10 Jahre verlängern. Die konkreten Fristen variieren je nach Stadt/Gemeinde und können sich ändern.

Beispiel: In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gelten oft verlängerte Sperrfristen bis zu 10 Jahren. Aktuelle lokale Verordnungen prüfen!

Rechtliche Grundlage: § 577a BGB

Beispiel

In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gelten oft verlängerte Sperrfristen bis zu 10 Jahren. Aktuelle lokale Verordnungen prüfen!

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