Mietspiegel

Rechtliche Grundlage: § 558c BGB

Definition

Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, erstellt von Kommunen oder Interessenverbänden. Dient als Grundlage für Mieterhöhungen.

Rechtliche Grundlage: § 558c BGB

mietspiegel vergleichsmiete Ortsüblich

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