Mietspiegel
Rechtliche Grundlage: § 558c BGB
Definition
Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, erstellt von Kommunen oder Interessenverbänden. Dient als Grundlage für Mieterhöhungen.
Rechtliche Grundlage: § 558c BGB
mietspiegel vergleichsmiete Ortsüblich
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