Rechte & Pflichten

Darf der Vermieter Strom und Gas abstellen?

Nein! Der Vermieter darf niemals eigenmächtig Strom, Gas, Wasser oder Heizung abstellen, auch nicht bei Mietrückständen. Dies wäre eine verbotene Eigenmacht und Nötigung. Der Mieter kann sofort einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Rechtliche Grundlage: § 858 BGB

Rechtliche Grundlage: § 858 BGB

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